27. Januar 2021
Betreff: Mitteilung gemäß § 43 Abs. 1 WpHG
Herr Jens Schürfeld, die Delos 31 GmbH, die PKG Schürfeld GmbH und die Gustav und Catharina Schürfeld-Stiftung haben am 28. Dezember 2020 eine Poolvereinbarung geschlossen (die Poolvereinbarung), aufgrund derer ihnen ihre jeweiligen Stimmrechte an der SURTECO GROUP SE (Surteco oder die Gesellschaft) wechselseitig zugerechnet werden. Die der PKG Schürfeld GmbH zuzurechnenden Surteco-Stimmrechte werden überdies der G. Schürfeld + Co. (GmbH & Co.) KG und, über diese, der G.A. Schürfeld Verwaltungs GmbH zugerechnet. Mit Abschluss der Poolvereinbarung stieg der Anteil der jedem der Vorgenannten (die Ursprünglichen Poolmitglieder) gem. §§ 33, 34 WpHG zuzurechnenden Surteco-Stimmrechte auf rund 12,10% (1.875.993 Surteco-Aktien). (Die Delos 31 GmbH wird nach Übertragung sämtlicher Geschäftsanteile durch Herrn Jens Schürfeld auf drei neue Gesellschafter am 20. Januar 2021 von keinem ihrer Gesellschafter beherrscht, so dass keine Zurechnung von Stimmrechten an einen ihrer neuen Gesellschafter erfolgt).
Am 7. Januar 2021 hat die PKG Schürfeld GmbH im Rahmen eines Aktienkaufs von der Klöpfer & Königer Management GmbH Surteco-Aktien im Umfang von 15,70% (2.433.791 Surteco-Aktien) erworben (der Aktienerwerb). Hierdurch stieg der Anteil der jedem der Ursprünglichen Poolmitglieder gem. §§ 33, 34 WpHG zuzurechnenden Surteco-Stimmrechte auf rund 27,79% (4.309.784 Surteco-Aktien).
Am 20. Januar 2021 hat Herr Jens Schürfeld (i) den Herren Tim Fiedler, Jan Oberbeck und Hendrik Schürfeld jeweils 82.048 Surteco-Aktien; und (ii) den Herren Sven Schürfeld, Jens-Gabriel Kohl und Fridolin Kohl jeweils 82.047 Surteco-Aktien übertragen. Die vorstehend unter (i) und (ii) genannten Herren (sie zusammen mit den Ursprünglichen Poolmitgliedern die Meldepflichtigen) sind der Poolvereinbarung beigetreten. Der Anteil der jedem Mitteilungspflichtigen gem. §§ 33, 34 WpHG zuzurechnenden Surteco-Stimmrechte beträgt somit (weiterhin) 27,79% (4.309.784 Surteco-Aktien).
In diesem Zusammenhang teilen die Mitteilungspflichtigen gemäß § 43 Abs. 1 WpHG mit:
1. Der Abschluss bzw. Beitritt zur Poolvereinbarung sowie der Aktienerwerb dienen vorrangig der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Der Erwerb weiterer Surteco-Stimmrechte durch einzelne oder alle der Mitteilungspflichtigen innerhalb der nächsten zwölf Monate wird nach Möglichkeit angestrebt.
3. Die Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft von Seite der Mitteilungspflichtigen wird angestrebt.
4. Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, wird von den Mitteilungspflichtigen gegenwärtig nicht angestrebt.
5. Soweit für die Finanzierung des Erwerbs von Surteco-Aktien Mittel verwendet wurden, waren dies teilweise Eigen- und teilweise Fremdmittel.
gez. Jens Schürfeld
gez. Tim Fiedler
gez. Jan Oberbeck
gez. Hendrik Schürfeld
gez. Sven Schürfeld
gez. Jens-Gabriel Kohl
gez. Fridolin Kohl
gez. Delos 31 GmbH durch Herrn Jens Schürfeld
gez. G.A. Schürfeld Verwaltungs GmbH durch Herrn Jan Oberbeck
gez. G. Schürfeld + Co. (GmbH & Co.) KG durch Herrn Jan Oberbeck
gez. PKG Schürfeld GmbH durch Herrn Jan Oberbeck
gez. Gustav und Catharina Schürfeld-Stiftung durch Herrn Jens Schürfeld